Sofern es keinen Ehevertrag gibt, wird bei einer Scheidung das Vermögen der Eheleute nach dem Zugewinnprinzip geteilt. Nicht alle Vermögenswerte lassen sich aber einfach teilen. Das betrifft in erster Linie Immobilien. Als Person, die sich in Scheidung befindet, haben Sie sicherlich einige Fragen hierzu. Unser Artikel fasst wichtige Aspekte zusammen. Darüber hinaus können Sie uns gerne jederzeit für eine persönliche Beratung kontaktieren.
Wurde die Immobilie während der Ehe gekauft, gehört sie zum gemeinsamen Vermögen der Eheleute. Ihr Wert wird demnach bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt - unabhängig davon, welcher Ehepartner wie viel zum Kaufpreis der Immobilie beigetragen hat. Der Partner mit dem höheren Zugewinn, muss dem anderen die Differenz ausgleichen. Entscheidend ist der Verkehrswert der Immobilie, sodass eine objektive Wertermittlung unverzichtbar ist. Gleichzeitig liefert die Immobilienbewertung wichtige Informationen für weitere Entscheidungen.
Der Verkauf der Immobilie ist oftmals der einfachste Weg, um Streitigkeit mit dem Ex-Partner zu vermeiden. Denn der Verkaufserlös kann einfach durch zwei geteilt werden. Zudem bietet sich ein Verkauf an, wenn keiner der Ex-Partner die Immobilie alleine bewohnen möchte, weil sie etwa für eine Person zu groß ist.
Ist Ihre Immobilie in Baden-Baden oder Umgebung zum Beispiel noch nicht abbezahlt oder Sie erhoffen sich eine gute Absicherung fürs Alter, können Sie sie vermieten. Hierbei ist zu beachten, dass beide Ehepartner (sofern die Immobilie zusammen erworben wurde) Vermieter sind und die Mieteinnahmen geteilt werden. Das gilt auch für sämtliche Kosten und Pflichten gegenüber den Mietern.
Dass ein Partner in der Immobilie wohnen bleibt, bietet sich vor allem dann an, wenn noch minderjährige Kinder mit im Haushalt leben. So behalten diese ihr gewohntes Wohnumfeld und die Veränderung durch die Scheidung der Eltern ist nicht allzu groß. Bei dieser Option muss der verbleibende Partner den ausziehenden Partner jedoch auszahlen. Je nach persönlicher Situation der Ex-Eheleute kann auch eine Mietzahlung oder Verrechnung mit Unterhaltungszahlungen in Erwägung gezogen werden.
Es ist nur allzu verständlich, dass Menschen eine Scheidung schnellstmöglich abschließen möchten. In Bezug auf hohe Vermögenswerte wie eine Immobilie sollte aber nichts überstürzt werden, denn immerhin gibt es auch weitere Aspekte zu beachten: Beispielsweise eine mögliche Spekulationssteuer oder die Restschuld bei der Bank. Unter Umständen bietet sich auch eine Schenkung an die Kinder an, sodass die Immobilie als Vermögenswert aus dem Zugewinn herausgerechnet wird.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend vorab eine ausführliche Beratung zu Ihren individuellen Möglichkeiten mit einer Immobilie in der Scheidung. Wir wissen, konträre Ansichten und Vorstellungen fair zu vereinen. Vereinbaren Sie direkt einen Termin!